Informationen zur Kartenrückabwicklung der Landesmeisterschaft

Das Präsidium des KVBB möchte nach Rechtsauskunft die Kartenrückabwicklung zur Landesmeisterschaft auf den Weg bringen. Es ist im Moment unklar, über welchen Umfang an Ansprüchen eine Klärung herbeigefügt werden muss. Zur Erfassung der Ansprüche sind die drei nachfolgenden Kategorien zu berücksichtigen und Nachweise vorzulegen:

  1. Ungeimpfte – mit Vorlage des Nachweises als Ungeimpfter, gegebenenfalls ärztliches Attest und Eintrittskarte
  2. Personen, die zum Zeitpunkt des Turniers in Quarantäne bzw. deren Kinder im eigenen Haushalt in Quarantäne waren – Nachweis der Quarantäneanordnung und Eintrittskarte
  3. Personen, die aus anderen Gründen nicht zum Turnier angereist sind (z.B. weil die Tanzgarde nicht angereist ist oder es Bedenken zur Durchführung des Turniers gab) – Angabe Grund und Vorlage der Eintrittskarte

Wir bitten um Übersendung der Unterlagen und Übermittlung der Kontodaten. Ansprüche können nur mit vollständig eingereichten Unterlagen/Informationen angemeldet werden. Jeder muss seine Ansprüche zur Rückabwicklung selbst (bei Einzelpersonen) bzw. als Familie geltend machen.

Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass über eine Rückerstattung und deren Höhe erst nach dem Vorlagetermin entschieden werden kann. Die Vorlage der Unterlagen erhebt noch keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

Spätester Vorlagetermin der Unterlagen: 03. April 2022

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