Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Empfehlung der Kulturpreisträger zur Ethik-Charta 2017

Liebe Karnevalsfreunde,
Sehr geehrte Verbandspräsidentin und Verbandspräsidentinnnen,


aufgrund unserer am 9./10. Dezember 2017 stattgefundene BDK-Präsidiumssitzung in Leipzig wurde aufgrund verschiedener Anfragen aus unterschiedlichen Regionalverbänden zur Kommerzialisierung im Karneval in Verbindung mit unserer Ethik Carta behandelt. Da auch die Kulturpreisträger der Deutschen Fastnacht anwesend waren, wurde eine Empfehlung erstellt:


Empfehlung der Kulturpreisträger - Sitzung am 09.12.2017
Die Kulturpreisträger des BDK empfehlen den § 11 der BDK-Ethik Charta wie folgt auszulegen:


Kommerzielle Tätigkeiten, die nicht im Einklang mit der Ethik-Charta des BDK stehen, sind solche, die nicht in die Braucherhaltung zurückfließen sowie der Bereicherung Externer dienen. Kommerzielle Aktivitäten die im Einklang mit der Ethik-Charta stehen, sind von der Deutschen Unesco-Kommission umfassend und zutreffend wie folgt beschrieben:


Kommerzielle Tätigkeiten, die aus bestimmten Formen des immateriellen Kulturerbes entstehen können, sowie der Handel mit Kulturgütern und Dienstleistungen mit Bezug zum immateriellen Kulturerbe können das Bewusstsein für die Bedeutung dieses Erbes fördern und denjenigen Einkünfte verschaffen, die dieses Erbe ausüben.

 

Sie können zur Verbesserung des Lebensstandards der Gemeinschaften beitragen, die das Erbe innehaben und ausüben, die lokale Wirtschaft stärken und einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt leisten. Diese Tätigkeiten und der Handel sollen jedoch den Fortbestand des immateriellen Kulturerbes nicht gefährden; ferner sollen alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass vor allem die jeweiligen Gemeinschaften von ihnen profitieren. Besondere Aufmerksamkeit soll auf die Art und Weise gerichtet werden, in der solche Tätigkeiten das Wesen und den Fortbestand des immateriellen Kulturerbes beeinträchtigen könnten, insbesondere des immateriellen Kulturerbes, das in den Bereichen der Rituale, der gesellschaftlichen Bräuche und des Wissens über die Natur und das Universum zum Ausdruck gebracht wird.


Quelle: Deutsche Unesco Kommission e.V. "Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes"


Bonn 2013, hier Kapitel IV, Punkt 116