Empfehlung der Kulturpreisträger zur Ethik-Charta 2017

Liebe Karnevalsfreunde
Sehr geehrte Verbandspräsidentin und Verbandspräsidentinnnen,
aufgrund unserer am 9./10. Dezember stattgefundene BDK-Präsidiumssitzung in Leipzig wurde aufgrund verschiedener Anfragen aus unterschiedlichen Regionalverbänden zur Kommerzialisierung im Karneval in Verbindung mit unserer Ethik Carta behandelt.
Da auch die Kulturpreisträger der Deutschen Fastnacht anwesend waren, wurde eine Empfehlung erstellt:
Empfehlung der Kulturpreisträger - Sitzung am 09.12.2017
Die Kulturpreisträger des BDK empfehlen den § 11 der BDK-Ethik Charta wie folgt auszulegen:
Kommerzielle Tätigkeiten, die nicht im Einklang mit der Ethik-Charta des BDK stehen, sind solche, die nicht in die Braucherhaltung zurückfließen sowie der Bereicherung Externer dienen. Kommerzielle Aktivitäten die im Einklang mit der Ethik-Charta stehen, sind von der Deutschen Unesco-Kommission umfassend und zutreffend wie folgt beschrieben:
Kommerzielle Tätigkeiten, die aus bestimmten Formen des immateriellen Kulturerbes entstehen können, sowie der Handel mit Kulturgütern und Dienstleistungen mit Bezug zum immateriellen Kulturerbe können das Bewusstsein für die Bedeutung dieses Erbes fördern und denjenigen Einkünfte verschaffen, die dieses Erbe ausüben. Sie können zur Verbesserung des Lebensstandards der Gemeinschaften beitragen, die das Erbe innehaben und ausüben, die lokale Wirtschaft stärken und einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt leisten. Diese Tätigkeiten und der Handel sollen jedoch den Fortbestand des immateriellen Kulturerbes nicht gefährden; ferner sollen alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass vor allem die jeweiligen Gemeinschaften von ihnen profitieren. Besondere Aufmerksamkeit soll auf die Art und Weise gerichtet werden, in der solche Tätigkeiten das Wesen und den Fortbestand des immateriellen Kulturerbes beeinträchtigen könnten, insbesondere des immateriellen Kulturerbes, das in den Bereichen der Rituale, der gesellschaftlichen Bräuche und des Wissens über die Natur und das Universum zum Ausdruck gebracht wird.
Quelle: Deutsche Unesco Kommission e.V. "Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes"
Bonn 2013, hier Kapitel IV, Punkt 116

BDK-Rechtsausschuss: Haftung des Veranstalters bei Brauchtumsveranstaltungen

Bei der G5-Tagung in Oberwiesenthal wurde das Thema der haftungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Karnevalsveranstaltungen (Umzug, Sitzungen u.ä.)  erörtet. Jeder Veranstalter sollte wissen, dass ihn die Haftung für Sach- und Personenschäden treffen kann, wenn er nicht im Rahmen der Organisation und Durchführung seiner Veranstaltung bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet. Er haftet für Schäden, wenn er gegen die ihm obliegenden sog. Verkehrssicherungspflichten verstoßen hat bzw. ihm insbesondere ein Organisationsverschulden zur Last gelegt werden kann. Alle wchtige Informationen zur Problematik finden Sie in dem Artikel, der nachfolgend zum Download bereit steht.

Artikel zur Haftung des Veranstalters bei Brauchtumsveranstaltungen von Bernd Lohof, Rechtsanwalt in Bochum und Mitglied des Rechtsausschusses des BDK

Die ARAG zur Zulassung von Brauchtumswagen

Jedes Jahr ist es notwendig, vor Beginn der Karnevalsumzüge bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, damit die Brauchtumswagen am Umzug teilnehmen können. Mit der Änderung der Zulassungsverordnung ist die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen wahrscheinlich nicht mehr möglich. Die ARAG hat die Verfahrensweise der neuen Verordnung angepasst und bietet die Zulassung von Brauchtumswagen mit Saisonkennzeichen für die Monate Februar und März an. Näheres zu Kosten und den Antrag finden Sie unter diesem Download:

ARAG - Zulassung von Brauchtumswagen

Faschingskostüme selbst gemacht

Mitten in der Hochsaison des närrischen Treibens stellt sich immer wieder die Frage, was man anzieht. Oder auch so manche Tanzformation sucht für den Schau- oder Schowtanz Kostümideen. Die Firma OTTO Österreich hat zusammen mit DIY- und Näh-Bloggern ein E-Book veröffentlicht, dass kreative Faschingskostüme für Groß und Klein zeigt. In dem E-Book gibt es für sechs Kostüme eine Schritt-für -Schritt-Anleitung und das Schnittmuster. Dieses E-Book wurde uns von Julia Lehrter, die für Onlinemarketing im Bereich Content und Online PR bei der Firma OTTO Österreich arbeitet zur Verfügung gestellt. Viel Spaß beim Umsetzen der kreativen Ideen.

Faschingskostüme selbst gemacht - E-Book Download